Algemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle

Vertragsbeziehungen zwischen Pole Principessa, Aegidiusplatz 2,53604 Bad Honnef (im

Folgenden „Anbieter“) und deren Mitglieder.

2. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Der Anbieter bietet Tanzunterricht für Gruppen, Einzelpersonen oder Kurse an.

Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem zwischen dem Anbieter und dem

Mitglied abgeschlossenen Vertrag.

Der Anbieter bietet Abonnements an, welche während der Laufzeit des Abonnements

nicht uneingeschränkt, sondern in einem wöchentlich begrenzten Ausmaß in Anspruch

genommen werden können. Die Termine sind von dem Mitglied frei wählbar, das

wöchentliche Höchstausmaß an Einheiten darf nicht überschritten werden.

Eine Übertragung des Vertrages auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

Der Anbieter sichert dem Mitglied durch die Teilnahme an den Tanzeinheiten keinen

bestimmten Lernerfolg zu, empfiehlt dem Mitglied bei Kursen und Workshops eine

wöchentliche Teilnahme, da die einzelnen Termine aufeinander aufbauen.

3. Kurse und Kurszeiten

Der aktuelle Kursplan ist der Homepage www.poleprincipessa.de zu entnehmen. Der Anbieter behält sich

vor, einzelne Kurse und Kurszeiten zu ändern. Die Mitglieder werden hierüber zeitnah auf der Homepage

informiert.An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Studio geschlossen. An Karneval findet von

Weiberfastnacht bis einschließlich Faschingsdienstag kein Unterricht statt. Die Ferien des Studios richten

sich nach den Ferien des Landes Rheinland pfalz. In den Ferienzeiten kann es zu einem veränderten

Kursplan sowie Betriebsferien kommen. Eine mögliche Änderung wird frühzeitig bekannt gegeben.

Anspruch auf Ersatz der dadurch ausfallenden Stunden besteht nicht.

Nutzung der Tanzschule

Der Zutritt zu den Tanzsälen und die Teilnahme an den Tanzeinheiten wird dem Mitglied

nur zu den von ihnen gebuchten Kurszeiten oder vom Abonnement umfassten

Tanzeinheiten gestattet.

Die Kundenkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitglieder sind zur

sorgfältigen Verwahrung der Kundenkarte verpflichtet. Ein Verlust oder die Beschädigung

der Karte ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

Nach Vertragsende ist die Kundenkarte an den Anbieter zurückzugeben.

5. Preise und Zahlung

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben in der

jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind pro Person zu entrichten. Die Zahlung ist

rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

Rabatte werden nur für den jeweiligen zeitlich begrenzten Aktionszeitraum gewährt.Bei der Buchung

von Abonnements wird das Mitglied einen Abbuchungsauftrag

unterfertigen. Der Anspruch auf Teilnahme an den Tanzeinheiten entsteht nur für den auf

die Teilzahlung entfallenden Zeitraum.

Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug kann der Anbieter Verzugszinsen in der

gesetzlichen Höhe verrechnen. Es können zudem Betreibungskosten in der Höhe von bis

zu EUR 30,00 pro Mahnung geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung

der Zahlungsrückstände notwendig und zweckentsprechend sind und in einem

angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

Haftung

Die Sportangebote von dem Anbieter sind mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordern ein

hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung.Schoner werden empfohlen. Der Anbieter empfiehlt den

Mitglidern, die Trainer über etwaige gesundheitliche Umstände, auf die sich die Teilnahme am Kurs

auswirken könnte, hinzuweisen. Die Trainer sind berechtigt, einen Kunden oder eine Kundin wegen

offensichtlicher gesundheitlicher Risiken von der Teilnahme an einem Kurs auszuschließen.Besondere Verhaltensregeln in den Kursen und beim freien Training:

Drops/Flips am Trainingsgerät ohne Matte sind verboten.

Drops/Flips am Trainingsgerät mit Matte sind nur mit expliziter Einweisung des Fachpersonals erlaubt.

Maximal zwei Personen gleichzeitig an einem Trainingsgerät sind erlaubt.

Schwingen/Schaukeln am Aerial Hoop ist verboten.

Das Trainingsgerät und -equipment ist nach der Benutzung zu säubern und zu desinfizieren.

Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, das benötigte Equipment zum Kurs mitzubringen.

Mitglieder haben kein Anrecht auf ein eigenes Trainingsgerät.

Nimmt das Mitglied das Angebot des freien Trainings in Anspruch, erfolgt dieses in Eigenverantwortung.

Poleprincipessa der Anbieter haftet nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

soweit diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Anbieter oder einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dem

Anbieter beruhen.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung

Monatliche Abonnements können erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (drei,

sechs oder zwölf Monate) gekündigt werden. Eine Kündigung des Anbieters oder des

Mitglieds ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Das Abonnement

kann spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag

Endet nach der jeweiligen Mindestlaufzeit ( zwölf, sechs und drei Monate).

Sonstige Abonnements werden auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit

von einem Jahr abgeschlossen. Eine Kündigung des Anbieters oder des Mitglieds ist

erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigung ist rechtzeitig,

wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit zugegangen ist. Nach Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit kann jeweils zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden,

wobei die Kündigung dann rechtzeitig ist, wenn sie spätestens einen Monat vor

Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.

Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt

dem Mitglied dann zu, wenn:

er/sie seinen/ihren Lebensmittelmittelpunkt verlegt und die Inanspruchnahme der

Tanzeinheiten für ihn/sie künftig mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden

wäre. Der Vertrag kann nur durch Vorlage einer höchstens 14 Tage alten

Meldebestätigung über die Begründung eines Hauptwohnsitzes an den Anbieter beendet

werden.

er/sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 14 Tage an der Teilnahme

an den Tanzeinheiten verhindert ist. Diese Umstände sind dem Anbieter durch Vorlage

eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

Einvernehmlich kann zwischen dem Anbieter und dem Mitglied auch das Ruhen des

Vertrags für die Dauer der Verhinderung vereinbart werden. In diesem Fall werden die

vertraglichen Rechte und Pflichten ausgesetzt und nach Wegfall der

Verhinderungsgründe wieder einvernehmlich in Kraft gesetzt.

Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt

dem Anbieter dann zu, wenn:

das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages in Verzug ist und der ausständige Beitrag

trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig bezahlt wird;Das Recht des Anbieters

und des Mitglieds, den Vertrag aus wichtigem Grund zu

kündigen, wird durch die besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen

noch beschränkt.

8. Nichterscheinen/Verhinderung

Es bleibt bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten und tatsächlich stattfindenden

Tanzeinheit die Zahlungsverpflichtung aufrecht und es besteht keinRückforderungsanspruch des bereits bezahlten Beitrages.

Versäumte Tanzeinheiten können nicht nachgeholt werden.

Anmeldung zu den einzelnen Kursen

Das Mitglied verpflichtet sich über das System SuperSaaS zu den einzelnen Kursen spätestens 3

stunden Vor Kurs beginn anzumelden.

Bei nicht erscheinen ohne das das Mitglied den Kurs Über das System SuperSaaS wieder abgemeldet

hat, wird der Kurs trotz nicht Anwesenheit des Mitglieds abgezogen.

10. Kursverschiebung, Zusammenlegung, Absage

Ist der/die Tanzlehrer/in aus gesundheitlichen, beruflichen Gründen oder aus

Urlaubsgründen verhindert, können die ausgefallenen Termine nach Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt

nachgeholt werden.

11.Sonderbestimmungen für Minderjährige

Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung

des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

Der Anbieter übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige, dies gilt auch vor Beginn und

nach Ende der Tanzeinheit sowie außerhalb der Tanzschule.

12. Privatstunden

Auf Anfrage können Privatstunden für Einzelpersonen, Paare und Gruppen vereinbart

werden.

Das Mitglied verpflichtet sich mit Terminvereinbarung zur Zahlung. Die Zahlung hat vor

der vereinbarten Tanzeinheit zu erfolgen.

Eine kostenlose Stornierung ist bis einen Tag vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei

Absage am Tag der Privatstunde werden 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung

gestellt.

13. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann Änderungen dieser AGB vornehmen.

Über Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung

informiert. Die Information über die Änderung der AGB kann per E-Mail erfolgen.Die Änderungen

gelten als genehmigt, wenn das Mitglied diesen Änderungen nicht binnen

einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen erkennbar

widerspricht. Das Mitglied wird vom Anbieter gesondert darauf hingewiesen, dass die

Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

14. Schlussbestimmungen

Das Mitglied hat bei Abschluss des Tanzschulvertrages wahrheitsgemäße Angaben über

vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Über jede Änderung vertragsrelevanter

Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) hat das Mitglied den Anbieter unverzüglich

zu informieren.

11.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der

AGB im übrigen davon unberührt.

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