1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Vertragsbeziehungen zwischen Pole Principessa, Aegidiusplatz 2,53604 Bad Honnef (im
Folgenden „Anbieter“) und deren Mitglieder.
2. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
Der Anbieter bietet Tanzunterricht für Gruppen, Einzelpersonen oder Kurse an.
Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem zwischen dem Anbieter und dem
Mitglied abgeschlossenen Vertrag.
Der Anbieter bietet Abonnements an, welche während der Laufzeit des Abonnements
nicht uneingeschränkt, sondern in einem wöchentlich begrenzten Ausmaß in Anspruch
genommen werden können. Die Termine sind von dem Mitglied frei wählbar, das
wöchentliche Höchstausmaß an Einheiten darf nicht überschritten werden.
Eine Übertragung des Vertrages auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
Der Anbieter sichert dem Mitglied durch die Teilnahme an den Tanzeinheiten keinen
bestimmten Lernerfolg zu, empfiehlt dem Mitglied bei Kursen und Workshops eine
wöchentliche Teilnahme, da die einzelnen Termine aufeinander aufbauen.
3. Kurse und Kurszeiten
Der aktuelle Kursplan ist der Homepage www.poleprincipessa.de zu entnehmen. Der Anbieter behält sich
vor, einzelne Kurse und Kurszeiten zu ändern. Die Mitglieder werden hierüber zeitnah auf der Homepage
informiert.An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Studio geschlossen. An Karneval findet von
Weiberfastnacht bis einschließlich Faschingsdienstag kein Unterricht statt. Die Ferien des Studios richten
sich nach den Ferien des Landes Rheinland pfalz. In den Ferienzeiten kann es zu einem veränderten
Kursplan sowie Betriebsferien kommen. Eine mögliche Änderung wird frühzeitig bekannt gegeben.
Anspruch auf Ersatz der dadurch ausfallenden Stunden besteht nicht.
Nutzung der Tanzschule
Der Zutritt zu den Tanzsälen und die Teilnahme an den Tanzeinheiten wird dem Mitglied
nur zu den von ihnen gebuchten Kurszeiten oder vom Abonnement umfassten
Tanzeinheiten gestattet.
Die Kundenkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitglieder sind zur
sorgfältigen Verwahrung der Kundenkarte verpflichtet. Ein Verlust oder die Beschädigung
der Karte ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
Nach Vertragsende ist die Kundenkarte an den Anbieter zurückzugeben.
5. Preise und Zahlung
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind pro Person zu entrichten. Die Zahlung ist
rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
Rabatte werden nur für den jeweiligen zeitlich begrenzten Aktionszeitraum gewährt.Bei der Buchung
von Abonnements wird das Mitglied einen Abbuchungsauftrag
unterfertigen. Der Anspruch auf Teilnahme an den Tanzeinheiten entsteht nur für den auf
die Teilzahlung entfallenden Zeitraum.
Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug kann der Anbieter Verzugszinsen in der
gesetzlichen Höhe verrechnen. Es können zudem Betreibungskosten in der Höhe von bis
zu EUR 30,00 pro Mahnung geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung
der Zahlungsrückstände notwendig und zweckentsprechend sind und in einem
angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
Haftung
Die Sportangebote von dem Anbieter sind mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordern ein
hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung.Schoner werden empfohlen. Der Anbieter empfiehlt den
Mitglidern, die Trainer über etwaige gesundheitliche Umstände, auf die sich die Teilnahme am Kurs
auswirken könnte, hinzuweisen. Die Trainer sind berechtigt, einen Kunden oder eine Kundin wegen
offensichtlicher gesundheitlicher Risiken von der Teilnahme an einem Kurs auszuschließen.Besondere Verhaltensregeln in den Kursen und beim freien Training:
Drops/Flips am Trainingsgerät ohne Matte sind verboten.
Drops/Flips am Trainingsgerät mit Matte sind nur mit expliziter Einweisung des Fachpersonals erlaubt.
Maximal zwei Personen gleichzeitig an einem Trainingsgerät sind erlaubt.
Schwingen/Schaukeln am Aerial Hoop ist verboten.
Das Trainingsgerät und -equipment ist nach der Benutzung zu säubern und zu desinfizieren.
Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, das benötigte Equipment zum Kurs mitzubringen.
Mitglieder haben kein Anrecht auf ein eigenes Trainingsgerät.
Nimmt das Mitglied das Angebot des freien Trainings in Anspruch, erfolgt dieses in Eigenverantwortung.
Poleprincipessa der Anbieter haftet nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
soweit diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Anbieter oder einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dem
Anbieter beruhen.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung
Monatliche Abonnements können erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (drei,
sechs oder zwölf Monate) gekündigt werden. Eine Kündigung des Anbieters oder des
Mitglieds ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Das Abonnement
kann spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag
Endet nach der jeweiligen Mindestlaufzeit ( zwölf, sechs und drei Monate).
Sonstige Abonnements werden auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit
von einem Jahr abgeschlossen. Eine Kündigung des Anbieters oder des Mitglieds ist
erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigung ist rechtzeitig,
wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit zugegangen ist. Nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit kann jeweils zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden,
wobei die Kündigung dann rechtzeitig ist, wenn sie spätestens einen Monat vor
Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt
dem Mitglied dann zu, wenn:
er/sie seinen/ihren Lebensmittelmittelpunkt verlegt und die Inanspruchnahme der
Tanzeinheiten für ihn/sie künftig mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden
wäre. Der Vertrag kann nur durch Vorlage einer höchstens 14 Tage alten
Meldebestätigung über die Begründung eines Hauptwohnsitzes an den Anbieter beendet
werden.
er/sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 14 Tage an der Teilnahme
an den Tanzeinheiten verhindert ist. Diese Umstände sind dem Anbieter durch Vorlage
eines ärztlichen Attests nachzuweisen.
Einvernehmlich kann zwischen dem Anbieter und dem Mitglied auch das Ruhen des
Vertrags für die Dauer der Verhinderung vereinbart werden. In diesem Fall werden die
vertraglichen Rechte und Pflichten ausgesetzt und nach Wegfall der
Verhinderungsgründe wieder einvernehmlich in Kraft gesetzt.
Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt
dem Anbieter dann zu, wenn:
das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages in Verzug ist und der ausständige Beitrag
trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig bezahlt wird;Das Recht des Anbieters
und des Mitglieds, den Vertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen, wird durch die besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen
noch beschränkt.
8. Nichterscheinen/Verhinderung
Es bleibt bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten und tatsächlich stattfindenden
Tanzeinheit die Zahlungsverpflichtung aufrecht und es besteht keinRückforderungsanspruch des bereits bezahlten Beitrages.
Versäumte Tanzeinheiten können nicht nachgeholt werden.
Anmeldung zu den einzelnen Kursen
Das Mitglied verpflichtet sich über das System SuperSaaS zu den einzelnen Kursen spätestens 3
stunden Vor Kurs beginn anzumelden.
Bei nicht erscheinen ohne das das Mitglied den Kurs Über das System SuperSaaS wieder abgemeldet
hat, wird der Kurs trotz nicht Anwesenheit des Mitglieds abgezogen.
10. Kursverschiebung, Zusammenlegung, Absage
Ist der/die Tanzlehrer/in aus gesundheitlichen, beruflichen Gründen oder aus
Urlaubsgründen verhindert, können die ausgefallenen Termine nach Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeholt werden.
11.Sonderbestimmungen für Minderjährige
Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung
des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Der Anbieter übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige, dies gilt auch vor Beginn und
nach Ende der Tanzeinheit sowie außerhalb der Tanzschule.
12. Privatstunden
Auf Anfrage können Privatstunden für Einzelpersonen, Paare und Gruppen vereinbart
werden.
Das Mitglied verpflichtet sich mit Terminvereinbarung zur Zahlung. Die Zahlung hat vor
der vereinbarten Tanzeinheit zu erfolgen.
Eine kostenlose Stornierung ist bis einen Tag vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei
Absage am Tag der Privatstunde werden 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung
gestellt.
13. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann Änderungen dieser AGB vornehmen.
Über Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung
informiert. Die Information über die Änderung der AGB kann per E-Mail erfolgen.Die Änderungen
gelten als genehmigt, wenn das Mitglied diesen Änderungen nicht binnen
einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen erkennbar
widerspricht. Das Mitglied wird vom Anbieter gesondert darauf hingewiesen, dass die
Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
14. Schlussbestimmungen
Das Mitglied hat bei Abschluss des Tanzschulvertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Über jede Änderung vertragsrelevanter
Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) hat das Mitglied den Anbieter unverzüglich
zu informieren.
11.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der
AGB im übrigen davon unberührt.
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